Ihr Mehrwert.
Die Partner von ARNOLD Rechtsanwälte sind wissenschaftlich und publizistisch sowie als Vortragende tätig. Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus den wichtigsten Publikationen.
Gebührenrechtliche Überlegungen zum Abgabenänderungsgesetz 1980, ÖStZ 1981, 22
Konsumentenschutz und Abgabenrecht, ÖStZ 1981, 98
Die satzungsgebenden Organe (Vertretungskörper) der gesetzlichen beruflichen Vertretungen, ZfV 1981, 255
Gesellschaftsrechtliche Auswirkungen der GmbH-Novelle 1980 auf bestehende Gesellschaften m.b.H., GmbH-Handbuch, Band 3, 1. Auflage, ZGV Steuerarchiv (Wien, i.J., 1981)
Entscheidungsbesprechung VwGHErk 30.5.1980, 615/79, ÖZW 1981, 60
Die Auswirkungen der GebGNov 1981 auf die Rechtsgeschäftsgebühren, ÖStZ 1981, 162
Auslandsurkunden, Darlehens- und Kreditverträge nach der GebGNov 1981, ZGV 1981, Heft 4, 19
Gesellschaftsrechtliche Auswirkungen der GmbH-Novelle 1980 auf bestehende Gesellschaften m.b.H. GmbH-Handbuch, Band 3, 2. Auflage, ZGV Steuerarchiv (Wien, o.J., 1981)
Die gesellschaftsrechtlichen Übergangsbestimmungen der Novelle in Arnold-Gassner-Meinhart: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Neuregelungen 1980, herausgegeben durch Die Erste Österreichische Spar-Casse (Wien, 1981), 55
Der leidige Ersterwerb, Wohnen und Siedeln 1981, 89
Die Überlassung des erforderlichen Anteils am Mindestanteil an den Ehegatten zur Begründung gemeinsamen Wohnungseigentums (§ 9 Abs 1 WEG) stellt keine Aufgabe des begünstigten Zwecks (§ 4 Abs 1 Z 3 und Abs 2 GrEStG) dar, Wohnen und Siedeln 1981, E 55
Noch einmal: Zur Zessionsgebühr beim verlängerten Eigentumsvorbehalt, ZGV 1980, Heft 5, 4
Die Patientenbefragung, ÖZZ 1980, 434
Überlegenswerte Maßnahme vor Inkrafttreten der GmbHG-Novelle 1980, AnwBl 1980, 421
Die Aufhebung eines Versäumungsurteiles durch Widerspruch berührt nicht dessen Gebührenpflicht, AnwBl 1980, 371
Rechtsgutachten über Verschwiegenheitspflicht und Auskunftspflicht von Krankenversicherungen gegenüber der Finanzverwaltung, ÖDentZ 1980, 167 = ÖZZ 1980, 304
Baukostenbeiträge (§ 17 WGG) sind nicht in voller Höhe in die Bemessungsgrundlage für eine Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) einzubeziehen, Wohnen und Siedeln 1980, 65
Der VfGH hebt Bestimmungen über die Gebührenpflicht von Kredit- und Darlehensverträgen als verfassungswidrig auf, ZGV 1980, Heft 4, 6
Der VfGH hebt den Auslandsbeurkundungserlaß rückwirkend als gesetzwidrig auf, ZGV 1980, Heft 4, 4
Es stellt einen Nichtigkeitsgrund dar, wenn sich das Strafurteil auf Ergebnisse einer unzulässigen Überwachung des Fernmeldeverkehrs mit dem Verteidiger stützt, AnwBl 1980, 56
Das Berufsgeheimnis der freien Berufe in Ruppe (Hrsg), Geheimnisschutz im Wirtschaftsleben (Wien 1980), 225
Der VfGH prüft die Gesetzmäßigkeit des Auslandsbeurkundungserlasses (AÖFV 1977/174), ZGV 1980, Heft 1/2, 3