Top Beratung für führende Unternehmen und UnternehmerInnen.
Zu unseren Mandanten zählen neben nationalen und internationalen Groß- und Mittelbetrieben, UnternehmerInnen, Industriellenfamilien und Privatstiftungen auch staatliche Stellen und Interessensvertretungen, Universitäten, Wirtschaftstreuhänder und andere Rechtsanwaltskanzleien. Durch unsere flexiblen Strukturen sind wir in der Lage, uns bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Klienten anzupassen.
one of the leading experts when it comes to private foundation law
CHAMBERS AND PARTNERS; 2016
Anwälte der ARNOLD Rechtsanwälte belegen laut dem Trend-Anwaltsranking den ersten Platz bei Privatkunden und Stiftern, den siebenten Platz im Immobilienrecht und den dritten Platz im Steuerrecht. Nikolaus Arnold wurde als einer der Top-Platzierten aller österreichischen Anwälte ausgezeichnet.
Das Immobilien Magazin nennt Florian Arnold als einen der Top-Anwält:innen 2026 (Die Besten der Branche).
Mit seinem Erkenntnis vom 2.3.2026, E 553/2025, schafft der VfGH Klarheit in einer zentralen Praxisfrage: Geht ein Steuerguthaben im Wege der Legalzession (konkret gemäß § 324 Abs 3 ASVG) über, ist auch der Berechtigte aus der Legalzession zur Stellung des Rückzahlungsantrags (§ 239 Abs 1 BAO) antragslegitimiert.
Wir freuen uns, dass ARNOLD Rechtsanwälte unter Federführung von Thomas Raubal dem beschwerdeführenden Rechtsträger zur Durchsetzung seiner Ansprüche verhelfen und diese wichtige Praxisentscheidung erzielen konnte.
Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (19. Ergänzungslieferung; 2026) mit einer vollständigen, systematischen Aufarbeitung aller Neuerungen, unter anderem zu den Themen:
OGH 3.6.2025, 5 Ob 33/25a: Fragen der möglichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung innerhalb des Stiftungsvorstands im Grundbuchsverfahren, GesRZ 2026, 52