Stoß im Himmel 1, 1010 Wien   +43 1 5337498   office@arnold.biz

Unsere Klienten.

Top Beratung für führende Unternehmen und UnternehmerInnen.

Zu unseren Mandanten zählen neben nationalen und internationalen Groß- und Mittelbetrieben, UnternehmerInnen, Industriellenfamilien und Privatstiftungen auch staatliche Stellen und Interessensvertretungen, Universitäten, Wirtschaftstreuhänder und andere Rechtsanwaltskanzleien. Durch unsere flexiblen Strukturen sind wir in der Lage, uns bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Klienten anzupassen.

a very professional lawyer delivering high-quality work. I have been really impressed by him.

CHAMBERS AND PARTNERS; 2019

Aktuelle News


Mehr erfahren
juve
Juve Ranking Oktober 2024 | Oktober 2024

ARNOLD Rechtsanwälte wurde von JUVE als eine der führenden Kanzleien Österreichs in den Bereichen M&A und Gesellschaftsrecht ausgezeichnet.


Private Wealth Law Juli 2024 | Juli 2024

ARNOLD Rechtsanwälte wurden von HNW Chambers auf Band 1 im Bereich Private Wealth Law gereiht, Nikolaus Arnold belegt im individuellen Anwaltsranking ebenfalls Band 1.

trend
TREND-ANWALTSRANKING April 2024 | April 2024

Anwälte der ARNOLD Rechtsanwälte belegen laut dem Trend-Anwaltsranking den ersten Platz bei Privatkunden und Stiftern, den vierten Platz im Immobilienrecht und den vierten Platz im Steuerrecht. Nikolaus Arnold wurde als einer der Top-Platzierten aller österreichischen Anwälte ausgezeichnet.

Neue Publikationen


Mehr erfahren

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gleichstellung ausländischer Verurteilungen im Rahmen der Disqualifikation von Geschäftsführern und ... (2024)

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gleichstellung ausländischer Verurteilungen im Rahmen der Disqualifikation von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern, Editorial, GesRZ 2024, 133


Download

Vergleich der FlexCo mit der GmbH und der AG (2024)

Vergleich der FlexCo mit der GmbH und der AG, SWK 2024, 526


Download

Vergleich der FlexCo mit der GmbH und der AG (2024)

Vergleich der FlexCo mit der GmbH und der AG, GesRZ 2024, 32


Download
To the top