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ARNOLD Rechtsanwälte.

Eine der führenden Wirtschaftskanzleien Österreichs.

ARNOLD Rechtsanwälte zählt zu den führenden Wirtschaftskanzleien Österreichs. Wir werden in nationalen und internationalen Rankings laufend auf Spitzenplätzen gereiht. Die optimale Lösung für unsere Mandanten steht bei unserer Tätigkeit an oberster Stelle. Wir bieten effiziente und zielorientierte Lösungen auf höchstem fachlichem Niveau. Der persönliche Kontakt zwischen dem zuständigen Juristen und dem Mandanten ist uns wichtig; dieser gewährleistet auch die Ausarbeitung individueller maßgeschneiderter Lösungen.

one of the most experienced lawyers for private client work

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Aktuelle News


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www.testament.wien | Jänner 2024

Auf www.testament.wien werden als erster Einstieg in die Materie die wesentlichen Fragen rund um Testament, Erbschaft und Pflichtteil beantwortet. Da in Österreich aktuell keine Erbschaftssteuer erhoben wird, sollten auch Strukturierungen unter Lebenden angedacht werden.

TrendAnwaltsranking2026
TREND-ANWALTSRANKING | April 2026

Anwälte der ARNOLD Rechtsanwälte belegen laut dem Trend-Anwaltsranking den ersten Platz bei Privatkunden und Stiftern, den siebenten Platz im Immobilienrecht und den dritten Platz im Steuerrecht. Nikolaus Arnold wurde als einer der Top-Platzierten aller österreichischen Anwälte ausgezeichnet.

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Immobilien Magazin: Top-Anwält:innen 2026 | April 2026

Das Immobilien Magazin nennt Florian Arnold als einen der Top-Anwält:innen 2026 (Die Besten der Branche).

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Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (2026)

Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (19. Ergänzungslieferung; 2026) mit einer vollständigen, systematischen Aufarbeitung aller Neuerungen, unter anderem zu den Themen:

  • Share Deals neu geregelt - Abgesenkte Beteiligungsschwelle - Direkte und indirekte Beteiligungen
  • Immobiliengesellschaft und gestaffelte Steuersätze
  • Wert des Grundstücks und Bemessungsgrundlage
  • Änderung des Steuerschuldners

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Fragen der möglichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung innerhalb des Stiftungsvorstands im Grundbuchsverfahren (2026)

OGH 3.6.2025, 5 Ob 33/25a: Fragen der möglichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung innerhalb des Stiftungsvorstands im Grundbuchsverfahren, GesRZ 2026, 52


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Grundrechte im Feintuning: Der VfGH und das WiEReG (2026)

Editorial, GesRZ 2026, 1: Grundrechte im Feintuning: Der VfGH und das WiEReG


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