Wir begleiten unsere Mandanten in allen wesentlichen Bereichen.
Das österreichische Abgabenrecht ist vielschichtig, von hoher praktischer Bedeutung und unterliegt einem stetigen Wandel durch Gesetzgebung und höchstgerichtliche Rechtsprechung. Wir vertreten in Abgabenverfahren sowohl vor Finanzämtern als auch dem Bundesfinanzgericht (BFG), dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Unser Know-how kommt unseren Mandanten auch bei der Strukturierung von Transaktionen und Verträgen zugute.
Wir sind Autoren und Herausgeber führender Kommentare zum Grunderwerbsteuerrecht, den Rechtsgebühren und dem Stiftungssteuerrecht. Wir arbeiten aber gleichermaßen gerne im Team mit Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und sehen einander dabei nicht als Konkurrenz, sondern als sinnvolle Ergänzung im Interesse des Mandanten.
Wir vertreten Mandanten in Abgabenverfahren vor den Abgabenbehörden und den Bundesfinanzgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH), Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Wir berücksichtigen die von Seiten der steuerlichen Beratung erarbeiteten Strukturen für Unternehmenstransaktionen, Vermögensnachfolgen, Immobilienerwerbe und Stiftungslösungen und setzen diese fachgerecht um.
Wir beraten und vertreten Mandanten in finanzstrafrechtlichen Angelegenheiten und vertreten in Finanzstrafverfahren.
Wir erstatten steuerrechtliche Gutachten für Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Einrichtungen, insbesondere zu Fragen des Grunderwerbsteuerrechts, des Gebührenrechts und des Stiftungssteuerrechts.
Die steuerrechtliche Beratungspraxis der Kanzlei umfasst laufende Strukturierungen, Verfahrensvertretung und Gutachten. Repräsentative Mandate der vergangenen Jahre:
vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) betreffend Immobilienertragsteuer, Nichtanerkennung von Verlustvorträgen und Verlusten aus Fremdwährungsdarlehen, einschließlich Individualantrag beim VfGH.
eines großen Verfahrenskomplexes zu Glücksspielabgaben.
in zahlreichen Abgabenverfahren vor dem BFG mit entsprechendem Verfahrenserfolg vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH).
(insbesondere Fragen der Stiftungseingangssteuer, vorausschauende erbschaftssteuerrechtliche Planung und grunderwerbsteuerrechtliche Bereiche) samt Privatstiftungen und Erfüllung der Intransparenzkriterien.
(E 553/2025) zur Antragslegitimation bei Steuerrückzahlungsansprüchen nach Legalzession gemäß § 324 Abs 3 ASVG.
Unsere Anwältinnen und Anwälte publizieren regelmäßig zu aktuellen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts und von Unternehmenstransaktionen. Die nachfolgende Auswahl vermittelt einen Einblick in unsere wissenschaftliche Tätigkeit und fachliche Spezialisierung.
Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (19. Ergänzungslieferung; 2026) mit einer vollständigen, systematischen Aufarbeitung aller Neuerungen, unter anderem zu den Themen:
Editorial, GesRZ 2025, 149: Wesentliche Neuerungen im Grunderwerbsteuerrecht zu Gesellschafterwechsel, Anteilsvereinigung und -übertragung
DownloadArnold/Stangl/Tanzer, Privatstiftungs-Steuerrecht, 2. Auflage, Verlag LexisNexis ARD Orac, 548 Seiten
Bestellformular„Rechtsgebühren, Kommentar zum I., III. und IV. Abschnitt des Gebührengesetzes, 9., akt. Auflage, WUV 2011, 1004 Seiten“
DownloadUnsere Expertise im Gesellschaftsrecht und bei Unternehmenstransaktionen wird regelmäßig von renommierten nationalen und internationalen Fachrankings ausgezeichnet. Die folgenden Auszeichnungen unterstreichen unsere führende Stellung in diesem Rechtsgebiet.
Anwälte der ARNOLD Rechtsanwälte belegen laut dem Trend-Anwaltsranking den ersten Platz bei Privatkunden und Stiftern, den siebenten Platz im Immobilienrecht und den dritten Platz im Steuerrecht. Nikolaus Arnold wurde als einer der Top-Platzierten aller österreichischen Anwälte ausgezeichnet.
ARNOLD Rechtsanwälte wurde vom Standard als eine der führenden Kanzleien Österreichs in den Bereichen Immobilienwirtschaft und Steuerrecht ausgezeichnet.