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Top Beratung für führende Unternehmen und UnternehmerInnen.

Zu unseren Mandanten zählen neben nationalen und internationalen Groß- und Mittelbetrieben, UnternehmerInnen, Industriellenfamilien und Privatstiftungen auch staatliche Stellen und Interessensvertretungen, Universitäten, Wirtschaftstreuhänder und andere Rechtsanwaltskanzleien. Durch unsere flexiblen Strukturen sind wir in der Lage, uns bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Klienten anzupassen.

Market insiders certainly hold this boutique in the highest esteem.

Chambers Europe; 2009

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Der Standard Top Anwaltskanzleien Österreichs 2026 | November 2025

ARNOLD Rechtsanwälte wurde vom Standard als eine der führenden Kanzleien Österreichs in den Bereichen Immobilienwirtschaft und Steuerrecht ausgezeichnet.

Immobilienwirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht M A
Juve Ranking September 2025 | September 2025

ARNOLD Rechtsanwälte wurde von JUVE als eine der führenden Kanzleien Österreichs in den Bereichen Immobilienrecht, M&A und Gesellschaftsrecht  ausgezeichnet.


Private Wealth Law September 2025 | September 2025

ARNOLD Rechtsanwälte wurden von HNW Chambers auf Band 1 im Bereich Private Wealth Law gereiht, Nikolaus Arnold belegt im individuellen Anwaltsranking ebenfalls Band 1.

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Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (2026)

Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (19. Ergänzungslieferung; 2026) mit einer vollständigen, systematischen Aufarbeitung aller Neuerungen, unter anderem zu den Themen:

  • Share Deals neu geregelt - Abgesenkte Beteiligungsschwelle - Direkte und indirekte Beteiligungen
  • Immobiliengesellschaft und gestaffelte Steuersätze
  • Wert des Grundstücks und Bemessungsgrundlage
  • Änderung des Steuerschuldners

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Fragen der möglichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung innerhalb des Stiftungsvorstands im Grundbuchsverfahren (2026)

OGH 3.6.2025, 5 Ob 33/25a: Fragen der möglichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung innerhalb des Stiftungsvorstands im Grundbuchsverfahren, GesRZ 2026, 52


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Grundrechte im Feintuning: Der VfGH und das WiEReG (2026)

Editorial, GesRZ 2026, 1: Grundrechte im Feintuning: Der VfGH und das WiEReG


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