Top Beratung für führende Unternehmen und UnternehmerInnen.
Zu unseren Mandanten zählen neben nationalen und internationalen Groß- und Mittelbetrieben, UnternehmerInnen, Industriellenfamilien und Privatstiftungen auch staatliche Stellen und Interessensvertretungen, Universitäten, Wirtschaftstreuhänder und andere Rechtsanwaltskanzleien. Durch unsere flexiblen Strukturen sind wir in der Lage, uns bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Klienten anzupassen.
konzentriert sich auf das Wesentliche
JUVE 2017/2018
ARNOLD Rechtsanwälte wurden von HNW Chambers auf Band 1 im Bereich Private Wealth Law gereiht, Nikolaus Arnold belegt im individuellen Anwaltsranking ebenfalls Band 1.
Nikolaus Arnold wurde im Handelsblatt Anwaltsranking als "Lawyer of the Year 2026" im Bereich Stiftungen und Vermögen, sowie als "Best Lawyer 2026" in den Bereichen Steuerrecht und Vermögensplanung ausgezeichnet. Florian Arnold wurd im selben Rankimg als "Best Lawyer 2026" in dem Bereich Immobilienwirtschaftsrecht ausgezeichnet.
Auf www.testament.wien werden als erster Einstieg in die Materie die wesentlichen Fragen rund um Testament, Erbschaft und Pflichtteil beantwortet. Da in Österreich aktuell keine Erbschaftssteuer erhoben wird, sollten auch Strukturierungen unter Lebenden angedacht werden.
Das Informationsangebot unter www.testament.wien wurde um einen eigenen Pflichtteilsrechner und die neue OGH-Judikatur erweitert.
SWK 2026, 858, Sind die GrESt-Tatbestände des Gesellschafterwechsels, der Anteilsvereinigung und der Anteilsübertragung unionsrechtswidrig?
Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (19. Ergänzungslieferung; 2026) mit einer vollständigen, systematischen Aufarbeitung aller Neuerungen, unter anderem zu den Themen:
OGH 3.6.2025, 5 Ob 33/25a: Fragen der möglichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung innerhalb des Stiftungsvorstands im Grundbuchsverfahren, GesRZ 2026, 52