Top Beratung für führende Unternehmen und UnternehmerInnen.
Zu unseren Mandanten zählen neben nationalen und internationalen Groß- und Mittelbetrieben, UnternehmerInnen, Industriellenfamilien und Privatstiftungen auch staatliche Stellen und Interessensvertretungen, Universitäten, Wirtschaftstreuhänder und andere Rechtsanwaltskanzleien. Durch unsere flexiblen Strukturen sind wir in der Lage, uns bestmöglich an die Bedürfnisse unserer Klienten anzupassen.
one of the best at combining expertise in tax and corporate law with advice on foundations
CHAMBERS AND PARTNERS; 2018
ARNOLD Rechtsanwälte wurde von JUVE als eine der führenden Kanzleien Österreichs in den Bereichen M&A und Gesellschaftsrecht ausgezeichnet.
ARNOLD Rechtsanwälte wurden von HNW Chambers auf Band 1 im Bereich Private Wealth Law gereiht, Nikolaus Arnold belegt im individuellen Anwaltsranking ebenfalls Band 1.
Nikolaus Arnold wurde im Handelsblatt Anwaltsranking als "Lawyer of the Year 2026" im Bereich Stiftungen und Vermögen, sowie als "Best Lawyer 2026" in den Bereichen Steuerrecht und Vermögensplanung ausgezeichnet. Florian Arnold wurd im selben Rankimg als "Best Lawyer 2026" in dem Bereich Immobilienwirtschaftsrecht ausgezeichnet.
SWK 2026, 858, Sind die GrESt-Tatbestände des Gesellschafterwechsels, der Anteilsvereinigung und der Anteilsübertragung unionsrechtswidrig?
Editorial, GesRZ 2026, 125: Sind die grunderwerbsteuerlichen Tatbestände der Anteilsvereinigung und -übertragung unionsrechtswidrig?
Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (19. Ergänzungslieferung; 2026) mit einer vollständigen, systematischen Aufarbeitung aller Neuerungen, unter anderem zu den Themen: